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Solaranlage anmelden: Schritt für Schritt im Marktstammdatenregister

Von Thomas ReichertAktualisiert am 8. Juni 20266 Min. Lesezeit

Solaranlage anmelden im Marktstammdatenregister: Fristen, Daten, Netzbetreiber und die häufigsten Fehler. Ein Solarteur erklärt die Anmeldung in 20 Minuten.

Solaranlage anmelden: Schritt für Schritt im Marktstammdatenregister
Inhaltsverzeichnis
  1. Netzbetreiber und Marktstammdatenregister sind nicht dasselbe
  2. Welche Daten Sie vorher zusammensuchen sollten
  3. Die Registrierung im MaStR in der Reihenfolge, wie sie wirklich abläuft
  4. Diese Fehler sehe ich am häufigsten
  5. Balkonkraftwerk: weniger Aufwand seit Mai 2024
  6. Was passiert, wenn die Frist reißt
  7. Nach der Anmeldung ist nicht Schluss

Ein Kunde rief mich vor zwei Jahren an, ziemlich aufgebracht: Seine Anlage lief seit fünf Monaten, aber der Netzbetreiber hatte noch keinen Cent Einspeisevergütung überwiesen. Der Grund war banal. Niemand hatte die Anlage im Marktstammdatenregister angemeldet. Er dachte, das macht der Installateur, der Installateur dachte, das macht der Kunde. So etwas passiert öfter, als man glaubt.

Deshalb gehe ich das hier einmal sauber durch. Wer eine Solaranlage anmelden muss, redet eigentlich über zwei getrennte Vorgänge: die Meldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Beide gehören dazu, beide haben ihre eigene Frist, und genau da entsteht das Durcheinander.

Netzbetreiber und Marktstammdatenregister sind nicht dasselbe

Der Netzbetreiber ist das Unternehmen, das die Stromleitungen vor Ihrem Haus betreibt, je nach Region etwa die Netze BW, Bayernwerk oder ein Stadtwerk. Dieser Betreiber muss von der Anlage wissen, bevor sie ans Netz geht, denn er stellt den Zähler und prüft, ob das Netz die zusätzliche Einspeisung verträgt. Diese Anmeldung läuft fast immer über den Fachbetrieb, der die Anlage installiert. In meinem Betrieb reichen wir die Unterlagen ein, bekommen die Zustimmung, und erst dann schließen wir an. Das ist Pflicht und kein optionaler Schritt.

Das Marktstammdatenregister, kurz MaStR, ist etwas völlig anderes. Es ist ein zentrales Online-Verzeichnis aller Strom- und Gaserzeugungsanlagen in Deutschland. Dort muss jede Solaranlage stehen, vom 600-Watt-Balkonkraftwerk bis zur Freiflächenanlage. Und diese Eintragung müssen Sie als Betreiber selbst machen. Sie können das delegieren, viele meiner Kunden bitten mich darum, aber die rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihnen.

Der entscheidende Satz, den ich jedem mitgebe: Die Frist im MaStR beträgt einen Monat ab Inbetriebnahme. Inbetriebnahme heißt, die Anlage hat zum ersten Mal Strom erzeugt, nicht etwa der Tag, an dem die letzte Schraube saß.

Welche Daten Sie vorher zusammensuchen sollten

Wenn ich die Anmeldung für einen Kunden mache, lege ich mir alles vorher hin. Das spart Sucherei mitten im Formular. Sie brauchen:

  • die genaue Adresse des Anlagenstandorts (das Register prüft sie automatisch ab)
  • die Modulleistung in Kilowatt Peak, steht auf dem Datenblatt oder der Rechnung
  • die Wechselrichterleistung in Kilowatt
  • das Datum der Inbetriebnahme
  • die Marktlokations- oder Messlokations-ID, die finden Sie auf einem Schreiben des Netzbetreibers oder auf Ihrer Stromrechnung
  • Angaben zum Speicher, falls einer verbaut ist (Kapazität in Kilowattstunden)
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer, wenn Sie Einspeisevergütung beziehen wollen

Die Nummer der Marktlokation ist erfahrungsgemäß die größte Hürde. Sie ist elfstellig und wird gern mit der Zählernummer verwechselt. Wenn sie noch nicht vorliegt, weil der Zählerwechsel erst kommt, kann man die Anlage trotzdem registrieren und die Verknüpfung später nachtragen. Lieber das, als die Monatsfrist reißen.

Die Registrierung im MaStR in der Reihenfolge, wie sie wirklich abläuft

Der Ablauf hat sich über die Jahre vereinfacht, ist aber im Detail immer noch eigenwillig. So mache ich es:

  1. Auf marktstammdatenregister.de ein Benutzerkonto anlegen. Als privater Betreiber wählen Sie “natürliche Person”. Sie bestätigen die Registrierung über einen Link in der E-Mail.
  2. Im Konto den Anlagenbetreiber erfassen. Das sind Sie als Person mit Name und Anschrift. Verwechseln Sie das nicht mit dem späteren Standort der Anlage.
  3. Eine neue Einheit anlegen und als Energieträger “Solare Strahlungsenergie” wählen.
  4. Bei einem Balkonkraftwerk den Typ “steckerfertige Solaranlage” auswählen, dann öffnet sich automatisch die kurze Eingabemaske. Bei einer Dachanlage gehen Sie den vollständigen Weg.
  5. Standort, Leistung und Inbetriebnahmedatum eintragen. Hier passieren die meisten Zahlendreher, also zweimal hinschauen.
  6. Falls vorhanden, den Stromspeicher als eigene Einheit anlegen. Der Speicher zählt im Register separat.
  7. Zum Schluss die Verknüpfung mit der Marktlokation herstellen, sobald die Nummer vorliegt.

Für eine normale Dachanlage brauche ich routiniert etwa fünfzehn bis zwanzig Minuten. Beim ersten Mal sollten Sie eher eine halbe Stunde einplanen und nichts überstürzen.

Diese Fehler sehe ich am häufigsten

In der Praxis sind es selten komplizierte Dinge, die schiefgehen, sondern Kleinigkeiten.

Der Klassiker ist die verwechselte Leistung. Eine Anlage kann zum Beispiel 9,8 kWp Module haben, aber nur einen 8-kW-Wechselrichter. Beide Werte gehören an die richtige Stelle, sonst stimmt die Berechnung der Einspeisevergütung nicht.

Dann die Sache mit dem Inbetriebnahmedatum. Manche tragen das Lieferdatum ein, manche das Datum der Abnahme. Richtig ist der Tag der ersten Stromerzeugung. Das Datum entscheidet auch über die Höhe Ihrer Einspeisevergütung, weil der Satz halbjährlich für neue Anlagen leicht sinkt. Wer hier schludert, verschenkt unter Umständen über zwanzig Jahre einen kleinen Betrag.

Und der dritte Fehler ist das schlichte Vergessen, so wie bei meinem Kunden oben. Tragen Sie sich den Termin in den Kalender, am besten direkt am Tag der Inbetriebnahme.

Balkonkraftwerk: weniger Aufwand seit Mai 2024

Bei den steckerfertigen Geräten hat sich einiges entspannt. Seit dem 16. Mai 2024 müssen Sie ein Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister anmelden. Die früher zusätzlich nötige Meldung beim Netzbetreiber ist für Geräte bis 800 Watt Wechselrichterleistung und 2.000 Watt Modulleistung weggefallen. Der Netzbetreiber erfährt von der Anlage automatisch über das Register.

Die vereinfachte Eingabemaske fragt nur das Nötigste ab: Anzahl der Module, Leistung, Inbetriebnahmedatum und ob ein Speicher dabei ist. Das ist in fünf Minuten erledigt. Trotzdem gilt auch hier die Monatsfrist, und ich erlebe regelmäßig, dass gerade die kleinen Anlagen vergessen werden, weil die Leute denken, das sei doch nur ein Stecker in der Steckdose.

Was passiert, wenn die Frist reißt

Hier kursiert viel Halbwissen. Die nüchterne Lage:

Was Sie versäumen Mögliche Folge
MaStR-Eintrag fehlt Netzbetreiber darf Einspeisevergütung einbehalten, bis registriert wurde
MaStR-Eintrag dauerhaft fehlt Bußgeld der Bundesnetzagentur nach EnWG möglich
Netzbetreiber-Anmeldung fehlt Anlage darf gar nicht ans Netz, der Anschluss verzögert sich
Falsche Leistungsangabe Zu niedrige oder rückwirkend korrigierte Vergütung

Das Bußgeld wird in der Praxis selten verhängt, wenn jemand nur ein paar Wochen zu spät dran ist und das nachholt. Das eigentliche Problem ist die einbehaltene Vergütung. Bei einer 10-kWp-Anlage in Teileinspeisung reden wir über etwa 7,78 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Bei mehreren Monaten Verzug summiert sich das schnell auf einen dreistelligen Betrag, den Sie sich nachträglich zwar oft noch holen können, aber nur mit Schriftwechsel und Geduld.

Nach der Anmeldung ist nicht Schluss

Ein Punkt, den die meisten Anleitungen unterschlagen: Das Register will gepflegt werden. Ändert sich etwas an Ihrer Anlage, etwa weil Sie später einen Speicher nachrüsten oder Module ergänzen, müssen Sie das im MaStR aktualisieren. Auch ein Eigentümerwechsel beim Hausverkauf gehört gemeldet. Bei einem Verkauf übernimmt der neue Eigentümer die Anlage als Betreiber, und das sollte im Register stehen, bevor jemand wegen einer Diskrepanz nachfragt.

Wenn Sie alles eingetragen haben, bekommen Sie eine Registrierungsbestätigung als PDF. Speichern Sie die ab und legen Sie sie zu den Anlagenunterlagen. Spätestens beim Hausverkauf oder bei einer Rückfrage des Finanzamts sind Sie froh, das Dokument griffbereit zu haben.

Mein praktischer Rat zum Schluss: Machen Sie die MaStR-Anmeldung am selben Tag, an dem die Anlage zum ersten Mal läuft. Datenblatt raus, Stromrechnung daneben, zwanzig Minuten Zeit. Dann ist die Frist erledigt, bevor sie überhaupt zum Problem werden kann.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meine Solaranlage anmelden?+

Im Marktstammdatenregister haben Sie einen Monat ab Inbetriebnahme Zeit. Maßgeblich ist das Datum, an dem die Anlage erstmals Strom erzeugt hat, nicht das Datum der Montage. Beim Netzbetreiber sollte die Anmeldung schon vor dem Anschluss erfolgen, in der Regel über Ihren Solarteur.

Was kostet die Anmeldung der Solaranlage?+

Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist kostenlos. Auch der Netzbetreiber darf für die reine Anmeldung und den Zählerwechsel auf einen Zweirichtungszähler nichts berechnen. Kosten entstehen nur, wenn ein zusätzlicher Zählerplatz oder ein größerer Hausanschluss nötig wird.

Muss ich ein Balkonkraftwerk auch anmelden?+

Ja, aber nur noch im Marktstammdatenregister. Seit Mai 2024 entfällt die separate Meldung beim Netzbetreiber für steckerfertige Geräte bis 800 Watt Wechselrichterleistung und 2.000 Watt Modulleistung. Es gibt dafür eine vereinfachte Eingabemaske.

Was passiert, wenn ich die Anmeldung vergesse?+

Der Netzbetreiber darf die Einspeisevergütung so lange einbehalten, bis die Anlage registriert ist. Zusätzlich kann die Bundesnetzagentur nach dem Energiewirtschaftsgesetz ein Bußgeld verhängen. In der Praxis ist der entgangene Vergütungsanspruch meist das größere Ärgernis.

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