Einspeisevergütung Photovoltaik 2026: Aktuelle Sätze & Berechnung
Von Dr. Katharina SonnebornAktualisiert am 8. Juni 20267 Min. Lesezeit
Einspeisevergütung Photovoltaik 2026: aktuelle Sätze, Berechnung mit Beispiel, negative Strompreise und was sich ab 2027 ändert. Von einer Energieberaterin erklärt.

Inhaltsverzeichnis▾
- Die aktuellen Sätze 2026 auf einen Blick
- So rechnen Sie Ihren Ertrag aus
- Negative Strompreise: die Stunden, in denen Sie nichts bekommen
- Steuern: die gute Nachricht, die kaum jemand kennt
- Anmelden, sonst gibt es kein Geld
- Ab wann lohnt sich Volleinspeisung statt Teileinspeisung?
- Was Sie jetzt vor 2027 wissen sollten
Eine Kundin rief mich letzten Monat an, ziemlich aufgebracht. Auf ihrer ersten Jahresabrechnung vom Netzbetreiber standen 340 Euro für eingespeisten Strom, sie hatte mit dem Doppelten gerechnet. “Ich dachte, ich verdiene mit der Anlage Geld”, sagte sie. Genau hier liegt das Missverständnis, das ich in der Beratung am häufigsten geradebiegen muss. Die Einspeisevergütung ist 2026 kein Geschäftsmodell mehr, sondern ein kleiner Bonus obendrauf. Wer das versteht, plant seine Anlage richtig. Wer es nicht versteht, ärgert sich über die Abrechnung.
Die aktuellen Sätze 2026 auf einen Blick
Für jede Kilowattstunde, die Sie ins öffentliche Netz schicken, zahlt Ihnen der Netzbetreiber einen festen Betrag. Wie hoch der ist, hängt von zwei Dingen ab: vom Monat der Inbetriebnahme und davon, ob Sie teilweise oder voll einspeisen. Teileinspeisung heißt, Sie verbrauchen den Strom überwiegend selbst und geben nur den Überschuss ab. Volleinspeisung heißt, Sie nutzen keinen einzigen Kilowatt selbst und liefern alles ins Netz, was bei einem normalen Wohnhaus selten sinnvoll ist.
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Das gilt für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 ans Netz gehen. Ab August sinken die Sätze für Neuanlagen wieder leicht, auf 7,71 und 12,23 Cent bei den kleinen Anlagen. Das klingt nach wenig, und das ist es auch. Die Vergütung schrumpft seit Jahren halbjährlich um ein Prozent.
Der wichtige Punkt, den viele übersehen: Der Satz, der zu Ihrer Inbetriebnahme gilt, bleibt 20 Jahre lang eingefroren. Gehen Sie im Juni 2026 ans Netz, bekommen Sie bis 2046 Ihre 7,78 Cent, auch wenn die Sätze für neue Anlagen längst tiefer liegen. Das ist die eigentliche Stärke der Vergütung, die Planbarkeit, nicht die Höhe.
So rechnen Sie Ihren Ertrag aus
Die Formel ist simpel. Eingespeiste Kilowattstunden mal Cent-Satz, fertig. Das Schwierige ist die Schätzung, wie viel Sie überhaupt einspeisen, und genau da liegen die meisten Erwartungen daneben.
Nehmen wir eine typische 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus. Die erzeugt in Deutschland je nach Lage und Ausrichtung etwa 9.000 bis 10.000 kWh im Jahr. Ohne Speicher verbrauchen Sie davon meist nur 25 bis 30 Prozent selbst, der Rest geht ins Netz. Mit Speicher kippt das Verhältnis: Dann nutzen Sie oft 60 bis 70 Prozent selbst.
Ein konkretes Beispiel, gerechnet für eine Anlage mit Speicher:
- Jahresertrag: 9.500 kWh
- Selbstverbrauch: rund 6.000 kWh
- Einspeisung ins Netz: rund 3.500 kWh
- Vergütung: 3.500 kWh mal 7,78 Cent = 272 Euro im Jahr
Jetzt der Teil, der wirklich zählt. Die 6.000 selbst verbrauchten Kilowattstunden hätten Sie sonst zum normalen Tarif kaufen müssen, 2026 sind das je nach Anbieter 30 bis 35 Cent pro kWh. Macht eine Ersparnis von rund 1.800 bis 2.100 Euro im Jahr. Sehen Sie das Verhältnis? Die Einspeisung bringt 272 Euro, der vermiedene Stromeinkauf das Sieben- bis Achtfache. Deshalb sage ich jedem in der Beratung dasselbe: Optimieren Sie auf Eigenverbrauch, nicht auf Einspeisung.
Negative Strompreise: die Stunden, in denen Sie nichts bekommen
Seit dem Solarspitzengesetz gibt es einen Haken, den ältere Ratgeber noch nicht kennen. Wenn der Strompreis an der Börse negativ wird, was an sonnigen Mittagen mit viel Solarstrom im Netz immer häufiger passiert, bekommen Sie für Ihre Einspeisung in diesen Stunden keine Vergütung. Null Cent.
Das betrifft alle Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind. Bevor jetzt Panik aufkommt: Es gibt einen Ausgleich. Die Stunden mit negativen Preisen, in denen Sie leer ausgehen, werden hinten an Ihre 20 Jahre Förderdauer drangehängt. Sie verlieren das Geld also nicht ganz, es verschiebt sich nur. In der Praxis reden wir bei einer kleinen Hausanlage über einen überschaubaren Effekt, vielleicht ein paar Dutzend Stunden im Jahr. Mich stört eher die Botschaft dahinter: Der Staat will, dass weniger zur Mittagsspitze eingespeist wird. Wieder ein Argument für Speicher, mit dem Sie den Überschuss in den Abend schieben.
Ein technischer Punkt am Rande, weil ältere Anlagen das oft noch nicht haben: Wer von dieser Regel betroffen ist, braucht ein intelligentes Messsystem, einen Smart Meter, damit der Netzbetreiber stundengenau abrechnen kann. Bei Neuanlagen wird das ohnehin verbaut.
Steuern: die gute Nachricht, die kaum jemand kennt
Hier räume ich gern mit Sorgen auf. Seit 2022 sind Photovoltaikanlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Das heißt, Ihre Einspeisevergütung müssen Sie nicht versteuern und auch nicht in der Steuererklärung angeben. Die ganze Anlage V, mit der sich früher Hausbesitzer abgeplagt haben, fällt für die meisten weg.
Und durch die Nullsteuer beim Kauf, die für Anlagen bis 30 kWp gilt, sind Sie umsatzsteuerlich gar nicht erst Unternehmer im klassischen Sinn. Sie müssen sich nicht beim Finanzamt anmelden, keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, nichts. Das war vor ein paar Jahren noch ganz anders und hat viele abgeschreckt. Diese Hürde ist weg.
Achtung nur bei zwei Konstellationen: Wenn Ihre Anlage größer als 30 kWp ist, oder wenn Sie mehrere Anlagen besitzen, deren Leistung zusammen über bestimmten Grenzen liegt, sollten Sie das mit einem Steuerberater klären. Für das normale Einfamilienhaus mit einer Anlage gilt: steuerfrei, und Sie müssen nichts tun.
Anmelden, sonst gibt es kein Geld
Die Vergütung kommt nicht automatisch, Sie müssen Ihre Anlage anmelden, und zwar an zwei Stellen. Das wird in vielen Übersichten zu knapp behandelt, dabei hängt daran Ihr Geld.
- Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Pflicht für jede Anlage, kostenlos, online. Die Frist beträgt einen Monat ab Inbetriebnahme. Wer sie reißt, riskiert, dass die Vergütung gekürzt wird oder ganz ausfällt, bis die Anmeldung steht.
- Beim Netzbetreiber. Der zahlt Ihnen am Ende die Vergütung aus. Bei ihm melden Sie die Anlage an und reichen die nötigen Unterlagen ein. In der Regel erledigt das der Installateur als Teil des Netzanschlusses, aber prüfen Sie nach. Ich habe schon Anlagen gesehen, die monatelang Strom einspeisten, ohne dass je ein Cent floss, weil die Anmeldung beim Netzbetreiber liegengeblieben war.
Heben Sie das Inbetriebnahmeprotokoll und die Anmeldebestätigungen gut auf. Wenn Jahre später die Abrechnung nicht stimmt, sind das Ihre Beweise.
Ab wann lohnt sich Volleinspeisung statt Teileinspeisung?
Auf den ersten Blick wirkt Volleinspeisung verlockend, 12,34 Cent statt 7,78 Cent sind schließlich deutlich mehr. Der Haken: Bei Volleinspeisung dürfen Sie keinen einzigen selbst erzeugten Kilowatt verbrauchen, die Anlage liefert komplett ins Netz. Sie verzichten also auf die Ersparnis von 30 bis 35 Cent pro selbst genutzter Kilowattstunde, um 12,34 Cent zu bekommen. Das rechnet sich nur, wenn Sie ohnehin fast keinen Strom im Haus brauchen, etwa bei einem zweiten Dach, das Sie sonst nicht nutzen würden.
Für das normale Wohnhaus mit Mensch, Kühlschrank und vielleicht Wärmepumpe ist Teileinspeisung mit hohem Eigenverbrauch fast immer die bessere Wahl. Ich habe in über zehn Jahren Beratung kaum einen Fall gehabt, in dem sich Volleinspeisung für ein bewohntes Einfamilienhaus gelohnt hätte.
Was Sie jetzt vor 2027 wissen sollten
Über allem schwebt die geplante Reform. Die Bundesregierung will die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen zum 1. Januar 2027 abschaffen und durch marktorientierte Modelle ersetzen, in der Diskussion sind eine Direktvermarktung über die Börse und sogenannte Differenzverträge. Pflicht zur Direktvermarktung besteht bisher erst ab 100 kWp, das soll deutlich nach unten rutschen. Bei Redaktionsschluss war der genaue Gesetzestext noch nicht beschlossen.
Was das praktisch bedeutet: Wer 2026 in Betrieb geht, sichert sich den heutigen festen Satz für volle 20 Jahre, egal was danach kommt. Das ist kein Marketing-Druck, sondern schlicht die Rechtslage. Wenn Sie ohnehin mit einer Anlage liebäugeln und das Dach passt, ist das ein nüchterner Grund, die Entscheidung nicht endlos zu vertagen.
Und falls die Vergütung tatsächlich fällt, ändert das wenig an dem, was ich Ihnen ohnehin rate. Eine Anlage, die sich über den Eigenverbrauch trägt, bleibt wirtschaftlich, mit oder ohne Bonus für die Einspeisung. Rechnen Sie also nicht mit der Vergütung als Hauptgewinn. Rechnen Sie mit dem Strom, den Sie nicht mehr kaufen müssen. Das ist die Zahl, die Ihre Anlage in elf, zwölf Jahren bezahlt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik 2026?+
Für Anlagen bis 10 kWp liegt die Vergütung bei Teileinspeisung bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde, bei Volleinspeisung bei 12,34 Cent. Diese Sätze gelten für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, und bleiben dann 20 Jahre lang konstant.
Wie berechne ich meine Einspeisevergütung?+
Sie nehmen die ins Netz eingespeisten Kilowattstunden pro Jahr und multiplizieren sie mit dem Cent-Satz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme galt. Bei einer 10-kWp-Anlage mit Speicher speisen Sie typisch 4.000 bis 5.000 kWh ein, das ergibt bei 7,78 Cent rund 310 bis 390 Euro im Jahr.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?+
Seit 2022 sind Anlagen bis 30 kWp einkommensteuerfrei, die Einnahmen müssen Sie nicht in der Steuererklärung angeben. Auch Umsatzsteuer fällt durch die Nullsteuer beim Kauf in der Regel nicht an. Bei größeren Anlagen oder mehreren Anlagen gelten andere Regeln.
Was passiert mit der Einspeisevergütung ab 2027?+
Die Bundesregierung plant, die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen zum 1. Januar 2027 abzuschaffen und durch marktorientierte Modelle zu ersetzen. Wer 2026 in Betrieb geht, behält seinen festen Satz aber für die vollen 20 Jahre.


